Allgemeine Geschäftsbedingungen der adzLocal GmbH

§1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge bzw. Geschäftsbe- ziehungen, deren Gegenstand die Erbringung jeglicher Leistung durch adzLocal ist.
1.2. Geschäftsbedingungen des Werbepartners finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsgegenstand
adzLocal erbringt je nach Auftrag verschiedene Dienstleistungen aus ihrem online Marketing Programm für den Vertragspartner, wie zum Beispiel die Generierung von Kundenanfragen in Form von Telefonanrufen und Email-Anfragen, die Optimierung von Suchmaschineneinträgen (Suchmaschinenoptimierung), wie beispielsweise von Einträgen bei Google Places oder die Bereitstellung von Websites für die Nutzung durch mobile Endgeräte. Um dies je nach Auftrag zu erreichen, platziert adzLocal für den Werbekunden relevante Anzeigen im Internet (z.B. bei den Suchergebnissen von Suchmaschinen), welche auf eine für den Vertragspartner erstellte Website (adzLocal Landingpage oder Spiegelseite) verlinken, oder adzLocal übernimmt Maßnahmen, die die Position einer Webseite des Vertragspartners innerhalb der Suchmaschinenergebnisse verbessern. Zur Erfolgskontrolle erhält der Vertragspartner ggf. Zugriff auf seine personalisierte Kampagnen- und / oder Suchmaschinen-Optimierungs-Statistik. Oder adzLocal erstellt eine sogenannte Mobile Website auf Basis der mit dem Vertragspartner in der Beauftragung getroffenen Vereinbarungen.

§3 Leistungen
3.1. adzLocal erstellt und verwaltet, sofern dies Gegenstand eines entsprechenden Auftrags ist, eine online Marketing Kampagne für den Vertragspartner. Die Kampagne besteht aus Anzeigen, die auf die adzLocal Landingpage verlinken. adzLocal ist frei in der Gestaltung der Anzeigen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben. Bei Vertragsende wird die Kampagne automatisch gestoppt; der Vertragspartner kann die Kampagne jederzeit wieder starten lassen. Inhalte der Kampagne (Keywords, etc.) werden jedoch nicht einzeln zur Verfügung gestellt.
3.2. adzLocal erstellt und verwaltet, sofern dies Gegenstand eines entsprechenden Auftrags ist, eine oder mehrere Landingpage(s) und / oder Spiegelseiten für den Vertragspartner. adzLocal registriert und verwaltet für den Vertragspartner die jeweils dazugehörige URL. Bei Vertragsende werden die Landingpage und URL deaktiviert. Auf Wunsch kann der Vertragspartner die Landingpage und URL zu einer monatl. Servicegebühr jedoch beibehalten. Weiterhin steht es dem Vertragspartner frei, frühestens nach 12 Monaten, die Landingpage und zugehörige URL auf sich übertragen zu lassen.
3.3 adzLocal erstellt, sofern dies Gegenstand eines entsprechenden Auftrags ist, für jede Kampagne eine trackbare Telefonnummer, welche auf der Landingpage der Kampagne dargestellt wird. Anrufe an diese Telefonnummer werden umgehend an den Telefonanschluss des Vertragspartner weitergeleitet. Außerdem werden anonymisierte Daten über den Verbindungsaufbau gespeichert, so dass nachvollzogen werden kann, wie viele Anrufe über die adzLocal Marketing Kampagne generiert wurden. Bei Vertragsende wird die trackbare Telefonnummer deaktiviert. Auf Wunsch kann der Vertragspartner die trackbare Telefonnummer zu einer monatl. Servicegebühr beibehalten.
3.4 adzLocal verwaltet, analysiert und / oder erstellt, sofern dies Gegenstand eines entsprechenden Auftrags ist, Suchmaschinen-Accounts des Vertragspartner zum Zwecke der Positionsoptimierung von Suchmaschinenergebnissen. Die Übergabe von Mitteln zur Suchmaschinenoptimierung, wie zum Beispiel Keywordlisten, ist nicht Leistungsgegenstand.
3.5. adzLocal verwaltet und/oder erstellt, sofern dies Gegenstand eines entsprechenden Auftrages ist, die sogenannte Mobile Website des Vertragspartners auf Basis der mit dem Vertragspartner in der Beauftragung getroffenen Vereinbarungen.

§4 Vertragsdauer/ Kündigung
Dieser Vertrag wird für den im Bestellformular bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Kündigungs- und etwaige Verlängerungs-Regelungen sind ebenfalls im Bestellformular bzw. in der Auftragsbestätigung definiert. adzlocal kann den Vertrag jederzeit nach eigenem Ermessen aussetzen oder kündigen; in diesem Fall wird ein etwaiges restliches Guthaben erstattet.

§5 Schweigepflicht / Datenschutz
5.1. Der AdzLocal ist verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartner, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und dies auch über den Vertrag hinaus zu tun. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung der Dienstleistung beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartner erfolgen.
5.2. AdzLocal übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
5.3. AdzLocal ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§6 Mitwirkungspflichten des Vertragspartner
6.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Dienstleister nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.2. Auf Verlangen des Dienstleisters hat der Vertragspartner die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen oder aber nachzuprüfen.

§7 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
7.1. Der Vertragspartner zahlt den im Vertrag vereinbarten Rechnungsbetrag.
7.2. Für die Erstellung der Landingpage und / oder Spiegelseite werden die Einrichtungsgebühr sowie die erste monatliche Verwaltungsgebühr mit Abschluss des Vertrags fällig. Der Betrag des monatlichen Werbebudgets und folgende Verwaltungsgebühren werden zu Beginn der Werbekampagne und dann zu Beginn des jeweiligen Folgemonats fällig.
7.3. Die Kosten der Suchmaschinenoptimierung werden mit Rechnungsstellung fällig. 7.4. Die Kosten für die Erstellung der Mobile Website werden mit Rechnungsstellung fällig.
7.5. Mehrere Vertragspartner (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
7.6. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von adzLocal auf Vergütung und Auslagenersatz ist nicht möglich.
7.7. Der Vertragspartner kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigem der Zahlungsaufforderung folgt -unabhängig vom Zugang einer Mahnung oder ähnlichem. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist adzLocal berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis der Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Entgelte zahlt (Zurückbehaltungsrecht). Das Recht von adzLocal zur Geltendmachung von Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag bei Zahlungsverzug bleibt von diesen Regelungen unberührt.

§8 Mängelbeseitigung
8.1. Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird adzLocal etwaige von ihr zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihr das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Vertragspartner hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Leistungserbringung. Andernfalls besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Nachbesserung.
8.2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Werbepartner auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Vertragspartner die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 9.

§9 Haftung
9.1. AdzLocal haftet dem Vertragspartners für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.
9.2. Insgesamt ist die Summe aller Schadensersatzansprüche auf insgesamt 1.000 € begrenzt.
9.3. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist es der adzLocal freigestellt, dem Vertragspartner eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei es Ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
9.4. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht.
9.5. AdzLocal haftet den gesetzlichen Bestimmungen nach, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt wurde, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet adzLocal nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige nicht vom Dienstleister zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Hackerangriffe, Stromausfall, Arbeitsniederlegung, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten sowie Funktionsstörungen der EDV-Anlagen und Internetanbindungen). Aus technischen Gründen kann adzLocal keine Gewähr oder Haftung für die Erreichbarkeit per E-Mail oder für die Erreichbarkeit einer Internetadresse übernehmen. Sie übernimmt außerdem keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der über das Internet übermittelten Daten. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9.6. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Dienstleister verjähren nach 3 Monaten ab Anspruchsentstehung.
9.7. Der Vertragspartners ist verpflichtet, nur solche Inhalte auf den ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz zu stellen oder Dritten zu übermitteln, die nach den geltenden deutschen Gesetzen zulässig sind und Rechte Dritter nicht verletzen. Insbesondere ist eine Nutzung mit Inhalten unzulässig, die entweder selbst strafrechtliche Handlungen darstellen oder zu solchen anstiften, wie der Aufruf zur und die Verherrlichung von Gewalt oder volksverhetzende und pornographische Inhalte. Gleiches gilt für Verstöße gegen das Wettbewerbsgesetz. adzLocal ist berechtigt, entsprechende Inhalte unverzüglich ohne vorherige Ankündigung im Netz zu sperren. Werden Ansprüche Dritter auf Unterlassung gegen adzLocal wegen der Veröffentlichung von Inhalten des Vertragspartners behauptet und glaubhaft gemacht oder bestehen aus anderen Gründen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Inhalte, die sich auf eine Verletzung ihrer Rechte gründen, hat adzLocal das Recht, diese Inhalte vorläufig zu sperren. adzLocal wird dies dem Vertragspartners unverzüglich mitteilen und ihm die Möglichkeit geben, die Berechtigung zur Erhebung der Ansprüche - notfalls gerichtlich - prüfen zu lassen.
9.8. Der Vertragspartner haftet gegenüber adzLocal für alle Schäden, die dem Vertragspartner entstehen, wenn durch seine missbräuchliche Nutzung Kosten, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche Dritter gegen adzLocal erhoben werden. Der Vertragspartner versichert, adzLocal von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen oder inhaltlichen Fehlern der vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheberrechts-, Markenrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen und umfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverfolgung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, adzLocal nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

§10 Schutz des geistigen Eigentums
10.1. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass adzLocal die von ihm übermittelten Inhalte (Logos, Graphiken, Schriftzüge, Texte etc…) für die zu erbringenden Leistungen speichert, sendet und ggfs. öffentlich zugänglich macht. Das Einverständnis des Vertragspartners umfasst auch das Recht, seitens adzLocal sich die zur Durchführung des Vertragszwecks notwendigen Inhalte vollumfänglich von der jeweiligen Website des Vertragspartners zugänglich zu machen.
10.2. Der Vertragspartner steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Dienstleister gefertigten Unterlagen, Entwürfe, Zeichnungen, Webseiten, Grafiken, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert oder weitergegeben werden. Die Nutzung der erbrachten Dienstleistungen für mit dem Werbepartner verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
10.3. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt adzLocal Urheber. Der Werbepartner erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen.

§11 Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Dienstleistung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

§12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen
13.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat adzLocal an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Vertragspartner einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
13.2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat adzLocal alle Unterlagen herauszugeben, die der Vertragspartner oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Die Pflicht des Dienstleisters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung bei gem. § 13. 1 zurückbehaltenen Unterlagen.

§14 Sonstiges
14.1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
14.2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3. AdzLocal behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder sonstigem erforderlich wird.
14.4. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen dem Vertragspartner zugestellt werden. Diese gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt widersprochen wird.
14.5. Gerichtsstand ist Hamburg.

adzLocal GmbH, aktualisiert Hamburg d. 18.04.2012