Allgemeine Geschäftsbedingungen

Index

1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter
1.2 Leistungsangebot und Gültigkeit unserer Bedingungen
1.3 Änderungsvorbehalt

2. Vertragsgegenstand, Vertragspartner
2.1 Vertragsgegenstand
2.2 Vertragspartner2.3 Vertragsabschluss

3. OMERGY Online Marketing Kampagnen
3.1 Persönlicher Ansprechpartner (Online Marketing Manager)
3.2 Erstellung einer Kampagne
3.2.1 Konzeptionsphase
3.2.2 Erstellung Entwurf
3.2.3 Abstimmung Entwurf, Abstimmungsrunden
3.2.4 Start einer Kampagne
3.2.5 Rechnungsstellung Betriebsgebühren
3.2.6 Rechnungsstellung Einrichtungsgebühren
3.3 Fortlaufender Betrieb und Betreuung einer Kampagne
3.3.1 Betrieb
3.3.2 Proaktive Betreuung
3.3.3 Reaktive Betreuung / Anpassungswünsche des Kunden
3.3.4 Laufzeiten einer Kampagne
3.3.5 Kündigung einer Kampagne
3.3.6 Keine Zusicherung von Erfolgen

4. OMERGY Online Marketing Services
4.1 Website-Services
4.1.1 Website-Hosting
4.1.2 Domain-Management
4.1.2.1 Registrierung einer neuen Domain
4.1.2.2 URL-Verwaltung durch den Kunden
4.1.2.3 Domain-Transfer: Kunde transferiert zu OMERGY
4.1.2.4 Domain-Transfer: OMERGY transferiert zu Kunden
4.1.2.5 Option „Multi-URL“
4.1.3 Erstellung einer neuen Website
4.1.3.1 Erstellung eines Website-Konzeptes
4.1.3.2 Website-Design
4.1.3.3 Website-Inhalte
4.1.3.3.1 Kunde liefert Inhalte via E-Mail
4.1.3.3.2 Wir nutzen Inhalte der Website des Kunden
4.1.3.3.3 Wir erstellen Inhalte
4.1.3.4 Erstellung Website-Entwurf
4.1.3.5 Abstimmung Website-Entwurf, Abstimmungsrunden
4.1.4 Freigabe Website – Start Betrieb
4.1.4.1 Explizite Freigabe
4.1.4.2 Implizite Freigabe
4.1.5 Website-Anpassungen nach Freigabe
4.1.6 Übertragung Websites auf Dritte und Sicherung von Inhalten
4.1.7 Vertragslaufzeit
4.2 Marketing Services
4.2.1 Google-Ads-Marketing (Suchmaschinenmarketing / SEM)
4.2.1.1 Erstellung Google-Ads-Konzept
4.2.1.2 Erstellung Google-Ads-Konto
4.2.1.3 Definition „Werbebudget“, „Klickbudget“ und „SEM-Management-Gebühr“
4.2.1.4 Start Anzeigenschaltung
4.2.1.5 Auslieferung der Anzeigen
4.2.1.5.1 Das Google-Ads-Auktionsmodell
4.2.1.5.2 Warum wird meine Anzeige nicht dargestellt?
4.2.1.6 Cost-per-Click (CPC) und Verbrauch Ads-Klickbudget
4.2.1.7 Budget-Management
4.2.1.7.1 Einschränkung Tagesbudget
4.2.1.7.2 Neubuchung Werbebudget
4.2.1.7.3 Verlängerung Budgetperiode aufgrund mangelnden Suchvolumens
4.2.1.7.4 Budget Buchungspuffer
4.2.1.8 Fortlaufendes proaktives SEM-Management
4.2.1.9 Anpassungen von Google-Ads-Kampagnen
4.2.1.10 Pausieren und Reaktivieren von Google-Ads-Kampagnen
4.2.1.11 Auszahlung und Übertragung des Restbudgets
4.2.1.12 Übertragung von Ads-Konten / Kampagnen auf Dritte
4.3 Tracking & Reporting
4.3.1 Tracking Leistungen
4.3.1.1 Google-Ads-Leistungsdaten
4.3.1.2 Telefon-Tracking
4.3.1.3 E-Mail-Tracking
4.3.1.4 Zugang Kundencenter
4.3.1.5 Kontaktbericht
4.3.1.6 Google-Suchbericht
4.3.2 Übertragung von Tracking-Leistungen auf Dritte
4.4 Google Unternehmensprofil (GUP)
4.4.1 Leistungen
4.4.1.1 Optimierung Google Unternehmensprofil
4.4.1.2 Laufzeiten
4.4.1.3 Kündigung einer Kampagne
4.5 Fortlaufende Betreuung

5. Preise, Zahlung, Rechnung
5.1 Preise
5.2 Rechnungsstellung
5.3 Fälligkeit
5.4 Zahlungsverzug des Kunden
5.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Unser Konzept
6.2 Geistiges Eigentum
6.3 Rechteeinräumung und Nutzungsumfang

7. Rechte, Pflichten, Haftung, Pfändung
7.1 Recht auf Referenznennung
7.2 Hinweis- und Kontrollpflichten
7.3 Vorbeugung vor Datenverlust
7.4 Rechtegarantie, Haftungsfreistellung
7.5 Interoperabilität, Funktionstüchtigkeit und Verfügbarkeit
7.6 Haftungsbeschränkung
7.7 Pfändungen

8. Datenschutz
8.1 Allgemein
8.2 Nutzung der E-Mail-Adresse des Kunden für Informationen zu unseren Produkten und Services

9. Schlussbestimmungen

Inhalt

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter

Anbieter ist die OMERGY GmbH, Lippeltstraße 1, 20097 Hamburg, Telefon: 040 2265 9800, Telefax: 040 2265 9899, E-Mail: info@omergy.de.

1.2 Leistungsangebot und Gültigkeit unserer Bedingungen

Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“). Die Bedingungen in ihrer aktuellen Fassung stehen auf unserer Internetseite jederzeit einsehbar zur Verfügung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Mit dem Abschluss eines Vertrags erkennt der Kunde die Bedingungen als verbindlich an. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten unsere Bedingungen auch für zukünftige Verträge fort, selbst wenn die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich einbezogen wurden.

1.3 Änderungsvorbehalt

Wir aktualisieren unsere Bedingungen von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen und Bedarf. Mit der Verlängerung des Vertragsverhältnisses zur nächsten Betriebsperiode werden die neuen Bedingungen Bestandteil des Vertrages. Widerspricht der Kunde ausdrücklich der Einbeziehung der neuen Bedingungen, behalten wir uns die Beendigung des Vertragsverhältnisses zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt vor.

2. Vertragsgegenstand, Vertragspartner

2.1 Vertragsgegenstand

Mit einem speziell für kleine und mittelständische Firmen entwickelten Online Marketing System unterstützen wir unsere Kunden bei der Vermarktung ihres Angebots via Internet. Wir gestalten überzeugende Websites, schalten Werbeanzeigen, messen relevante Erfolgskennzahlen und stellen unseren Kunden diese Kennzahlen in Form von Berichten zur Verfügung. Die laufende Betreuung und Beratung durch unser Fachpersonal runden den Service ab.

2.2 Vertragspartner

Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern (Gewerbetreibende, Freiberufler) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

2.3 Vertragsabschluss

Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Internetseite www.OMERGY.de oder anderen Werbepublikationen stellt kein bindendes Angebot dar.

Ein verbindliches Angebot geben wir im Rahmen eines persönlichen Telefongesprächs und / oder schriftlich via E-Mail ab. Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme dieses Angebots schließt der Kunde den rechtsverbindlichen Vertrag. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit unserer Vermarktungsplätze erfolgt unser Angebot unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des gewünschten Vermarktungsplatzes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; Wir behalten uns insoweit vor, bei Nichtverfügbarkeit vom Vertrag zurückzutreten.

Kurz nach Vertragsabschluss versenden wir via E-Mail die Auftragsbestätigung, zu deren Detailprüfung sich der Kunde als kaufmännischer Geschäftspartner verpflichtet. Mündliche Nebenabsprachen haben nur Wirksamkeit, wenn sie durch uns schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

3. OMERGY Online Marketing Kampagnen

Wir erbringen unsere Leistungen im Rahmen sog. „Online Marketing Kampagnen“ („Kampagnen“). Im Rahmen einer Kampagne bündeln wir je nach Kampagnen-Typ (z. B. Kontakt-, Klick- oder Sichtbarkeitskampagne) verschiedene einmalige Erstellungs- sowie fortlaufende Betreuungs- und ggf. Werbeleistungen.

Der Umfang der erbrachten Leistungen wird in dem von uns erstellten Angebot bzw. in diesen AGB festgelegt.

3.1 Persönlicher Ansprechpartner (Online Marketing Manager)

Unsere Kunden werden von ihrem persönlichen Ansprechpartner, dem sog. „Online Marketing Manager“ (OMM), betreut. Der Online Marketing Manager ist zuständig sowohl für die Erstellung der Kampagnen als auch für die fortlaufende Betreuung.

Via E-Mail bzw. telefonisch während geregelter Beratungszeiten können Kunden Fragen und Anliegen direkt klären. Ist der OMM abwesend, kümmert sich eine Kollengin oder ein Kollege um das Anliegen.

3.2 Erstellung einer Kampagne

3.2.1 Konzeptionsphase

Im Rahmen des Verkaufsgesprächs mit dem Mediaberater werden die Inhalte der Kampagne wie z.B. beworbenes Angebot und Zielgruppe in einer Art Grobkonzept im Rahmen des Auftrags abgestimmt.

Meistens wird anhand dieses Grobkonzeptes der Kampagnen-Entwurf erstellt, so dass die inhaltliche Feinabstimmung anhand des Entwurfs stattfindet.

Wenn das Angebot explizit eine Detailabstimmung vorsieht oder wenn die Art der Marketing-Kampagne eine detaillierte Abstimmung vor Erstellung eines ersten Entwurfs verlangt, erfolgt diese Detailabstimmung in telefonischer und schriftlicher Abstimmung mit dem Kunden.

3.2.2 Erstellung Entwurf

Je nach Kampagnen-Typ und Auftragsdetails werden im Rahmen der Kampagnen-Erstellung verschiedene Gewerke für die Erbringung unserer Online-Marketing-Leistung erstellt.

Zu diesen Gewerken zählen unter anderem die Erstellung von Websites (Landingpages) und grafischen Werbemitteln oder auch die Einrichtung von Google-Ads-Kampagnen und Tracking-Technologien. Wünscht der Kunde einen schnellstmöglichen Start der Kampagne, findet die Erstellung des Entwurfs des jeweiligen Gewerks innerhalb einer je nach Gewerk unterschiedlichen Frist statt (siehe Detailbeschreibungen der jeweiligen Leistung). Wünscht der Kunde den Start der Kampagne zu einem Zeitpunkt, der über den Standard-Erstellungszeitraum hinausgeht, wird der Entwurf so rechtzeitig erstellt, dass ausreichend Zeit für die Detailabstimmung besteht.

3.2.3 Abstimmung Entwurf, Abstimmungsrunden

Nachdem der Online Marketing Manager den Entwurf erstellt hat, schickt er diesen an den Kunden. Bei Websites (Landingpages) erfolgt dies durch Zusendung des Links zur Website, bei grafischen Werbemitteln durch Zusendung der Grafiken via E-Mail, bei Google-Ads-Kampagnen ggf. durch Auflistung der Suchwörter. Eingerichtete Tracking-Technologien werden nicht abgestimmt, sondern vor dem Start der Kampagne getestet.

Der Kunde kann seine Fragen und Anpassungswünsche am Gewerk entweder schriftlich (via E-Mail) oder im Rahmen eines Abstimmungstelefonats an seinen Online Marketing Manager stellen bzw. durchgeben. Soweit möglich, beantwortet der Online Marketing Manager die Fragen bzw. setzt Anpassungswünsche des Kunden schnellstmöglich um.

Jedes Kundenbriefing (via E-Mail oder Telefon) mit Anpassungswünschen einschließlich Umsetzung und Bestätigung der Anpassungen durch den Online Marketing Manager zählt als eine Abstimmungsrunde. Soweit im Auftrag oder unter den einzelnen Leistungen nicht eingeschränkt, hat der Kunde das Recht, im Rahmen der Entwurfsabstimmung unbegrenzt Abstimmungsrunden durchzuführen. Sollte der Online Marketing Manager seinerseits den Eindruck haben, dass die Abstimmungsrunden nicht zu einem den Kunden zufriedenstellenden Ergebnis führen, weist er den Kunden darauf hin und hat er seinerseits das Recht, die Abstimmung des Entwurfs einzustellen und den Vertrag aufzuheben, indem er ihn ohne Kosten für den Kunden storniert.

3.2.4 Start einer Kampagne

Die Kampagne “startet” zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Startdatum. Der Start der Kampagne ist unabhängig davon, ob bereits alle Leistungen der Kampagne abgerufen werden. So gilt die Kampagne als „gestartet“, auch wenn z.B. eine erstellte Website (Landingpage) noch nicht der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden soll bzw. wenn z.B. Werbeanzeigen noch nicht ausgeliefert werden sollen. Nach Vertragsabschluss ist eine Verschiebung des Kampagnen-Startdatums nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

3.2.5 Rechnungsstellung Betriebsgebühren

Mit dem Start der Kampagne beginnt der fortlaufende Betrieb der Kampagne, welche die Rechnungsstellung der fortlaufenden Betriebsgebühren mit sich bringt.

3.2.6 Rechnungsstellung Einrichtungsgebühren

Mit dem Start einer Kampagne werden die einmaligen Gebühren für die Erstellung der Kampagne in Rechnung gestellt.

3.3 Fortlaufender Betrieb und Betreuung einer Kampagne

In den monatlichen Betriebsgebühren enthalten sind der fortlaufende Betrieb und die Betreuung einer Kampagne.

3.3.1 Betrieb

Im Rahmen des „Betriebs“ wird die fortlaufende Bereitstellung der zur Kampagne gehörenden Gewerke gewährleistet. Bei Websites (Landingpages) beinhaltet der Betrieb z.B. das Hosting, das URL-Management, die Sicherung der Server und die Durchführung von Backups, bei Google-Ads-Kampagnen die Bereithaltung der Ads-Kampagnen und die Einbindung des Ads-Kontos in das OMERGY MCC bzw. die API-Anbindung an das OMERGY-System. Bei Tracking & Reporting Services beinhaltet er sowohl die Bereitstellung von Tracking-Elementen wie z.B. Tracking-Pixeln und Tracking-Telefonnummern als auch den Zugang zum OMERGY-Kundencenter.

3.3.2 Proaktive Betreuung

Je nach Gewerk führen wir im Rahmen der fortlaufenden Betreuung eigenständig Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Optimierung der Kampagnen durch. Bei OMERGY-Websites führen wir z.B. ein Uptime-Monitoring durch, um sicherzustellen, dass die Website im Internet erreichbar ist. Ebenso behalten wir uns vor, die Website/Landingpage bei Bedarf optisch umzugestalten, sowie Anpassungen an den Formulierungen vorzunehmen. Kampagnen mit Google-Ads-Komponente überprüfen wir täglich, ob sich die Kampagne im Rahmen der angestrebten Leistungswerte befindet, und nehmen erforderlichenfalls optimierende Maßnahmen vor.

3.3.3 Reaktive Betreuung / Anpassungswünsche des Kunden

Unsere Kunden können uns jederzeit ihre kampagnenspezifischen Fragen oder Anpassungswünsche via E-Mail schicken oder uns diese telefonisch durchgeben. Wir beantworten diese schnellstmöglich bzw. setzen die Anpassungen bestmöglich um. Jeweils eine „Bitte um Anpassung“ einschließlich „Durchführung der Anpassung“ gelten als „ein Anpassungsauftrag“. Welche Arten von Anpassungsaufträgen im Rahmen des fortlaufenden Betriebs abgedeckt sind, ist in diesen AGB detailliert unter der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu finden. Soweit im Angebot oder in diesen AGB nicht weiter eingeschränkt, können OMERGY-Kunden im Rahmen der monatlichen Betriebsgebühr über ihren Online Marketing Manager unbegrenzt Anpassungen an ihren Kampagnen vornehmen lassen.

Wenn die Anzahl der dem Kunden im Rahmen der Kampagne zustehenden Anpassungsaufträge explizit begrenzt ist oder wenn die Anzahl bzw. der Umfang der gewünschten Anpassungen nicht in angemessenem Verhältnis zu der geleisteten Betriebsgebühr steht, kann der Online Marketing Manager den Aufwand für die Anpassungen separat nach Stunden mit einem Stundensatz i.H.v. EUR 100,00 netto abrechnen. Bevor der Online Marketing Manager Arbeiten durchführt, welche unter solch eine separate Abrechnung fallen, informiert er den Kunden über den zu erwartenden zeitlichen Aufwand und holt dessen Einverständnis für die Durchführung der Arbeiten ein (mündlich oder schriftlich).

3.3.4 Laufzeiten einer Kampagne

Je nach Kampagnentyp unterscheiden sich die Laufzeiten:

  • Kontaktkampagne: 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate

  • Klickkampagne: 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate

  • Sichtbarkeitskampagne: 6 Monate

  • Bannerkampagne: 1 Monat

Jeweils zum Ende der Laufzeit einer 1-Monatskampagne verlängert sich die Laufzeit der Kampagne (und damit des Vertrages) um eine weitere Betriebsperiode mit 1 Monat Laufzeit. Bei 3- oder 6-Monatskampagnen verlängert sich die Laufzeit der Kampagne (und damit des Vertrages) um die entsprechende Erstlaufzeit, also um 3 oder 6 Monate.

3.3.5 Kündigung einer Kampagne

Eine Kampagne vom Typ Kontaktkampagne oder Klickkampagne mit Laufzeit von 1 Monat kann von beiden Vertragsparteien jederzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) bis zum letzten Tag der aktuellen Betriebsperiode gekündigt werden.

Kampagnen mit einer Laufzeit von 3 Monaten (Kontakt- und Klickkampagnen) oder 6 Monaten (Kontakt-, Klick- oder Sichtbarkeitskampagnen) verlängern sich automatisch um eine weitere Laufzeit von entsprechend 3 oder 6 Monaten, sofern nicht einer der Vertragspartner bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende schriftlich (E-Mail ist ausreichend) kündigt.

3.3.6 Keine Zusicherung von Erfolgen

Auch wenn wir unser Bestes geben, das Angebot unserer Kunden möglichst überzeugend im Internet darzustellen und die Zielgruppe möglichst passend anzusprechen, können wir kein konkretes, sich aus den Online Marketing Aktivitäten ergebendes Leistungsergebnis zusichern.

4. OMERGY Online Marketing Services

4.1 Website-Services

Wir erstellen Websites, auf denen wir unsere Kunden und deren Angebot möglichst überzeugend im Internet präsentieren.

4.1.1 Website-Hosting

Die von uns bereitgestellten Websites werden auf einem unserer Server bzw. auf einem Server unserer Service-Partner gehostet.

4.1.2 Domain-Management

Damit von uns bereitgestellte Websites über eine eindeutige Domain (z.B. www.meine-website.de) im Internet erreichbar sind, muss diese Domain bei einem sog. Registrar registriert sein und ein passender DNS-Eintrag konfiguriert werden. Bei allen Website-Service-Angeboten von OMERGY ist sowohl die Registrierung der Domain als auch die Verwaltung des DNS-Eintrags in der Einrichtungsgebühr enthalten. Die jährliche Verlängerung der Registrierung ist in der Betriebsgebühr enthalten.

4.1.2.1 Registrierung einer neuen Domain

Wenn im Rahmen der Erstellung einer Website eine neue Domain genutzt werden soll, kümmert sich OMERGY um die Registrierung der Domain und um die Einrichtung der DNS-Einträge. Bei der Erstellung von Firmen-Websites wird der Domain-Name mit dem Kunden abgestimmt. Bei einfachen Landingpages sucht der Online Marketing Manager eigenständig eine zum Angebot passende Domain aus.

4.1.2.2 URL-Verwaltung durch den Kunden

Beim Angebot „Firmenwebsite“ hat der Kunde die Option, die Verwaltung der URL seiner Firmenwebsite bei einem Registrar seiner Wahl selbst zu unternehmen. In diesem Fall informiert OMERGY den Kunden darüber, wie er seinen DNS-Eintrag anpassen muss, so dass die URL zu seiner OMERGY-Firmenwebsite „zeigt“. OMERGY übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte oder verzögerte Anpassungen des Kunden und hieraus resultierende Ausfallzeiten wegen Nichterreichbarkeit der Firmen-Website und anderer DNS-abhängiger Services.

4.1.2.3 Domain-Transfer: Kunde transferiert zu OMERGY

Beim Angebot „Firmenwebsite“ hat der Kunde die Option, eine bereits von ihm registrierte und verwaltete URL zum OMERGY-Registrar transferieren zu lassen. In diesem Fall initiiert OMERGY den sog. „Domain-Transfer“ bei seinem Registrar. Um den Transfer durchführen zu können, muss der Kunde als administrative Kontaktperson dem Transfer zustimmen. Bei einigen Domains (z.B. .de, .com, .net, .org) muss der Kunde außerdem einen sog. Auth-Code bei seinem Registrar beantragen und diesen OMERGY zur Verfügung stellen.

4.1.2.4 Domain-Transfer: OMERGY transferiert zu Kunden

Der Transfer einer von OMERGY verwalteten Domain auf einen neuen Registrar ist möglich bei:

  1. Domains, die im Rahmen des OMERGY-Angebots „Firmenwebsite“ verwaltet werden.

  2. Sonstigen Domains, welche den Firmen- oder Personennamen des Kunden als Bestandteil haben.

Im Rahmen des Domains-Transfers „OMERGY zu Kunden“ stellt OMERGY dem Kunden den sog. Auth-Code zur Verfügung und bestätigt den Transfer. Der Kunde verpflichtet sich, die Übertragung auch tatsächlich unverzüglich durchzuführen.

4.1.2.5 Option „Multi-URL“

Sollte der Kunde die Option „Multi-URL“ gewählt haben, bestimmt er, welche URL die „Haupt-URL“ sein soll. Die Haupt-URL ist die, die beim Aufruf der Seite im URL-Eingabefeld der Browsers dargestellt wird. Für zusätzliche URLs („Neben-URLs“), unter welcher die Seite aufrufbar sein soll, wird ein sog. „redirect“ eingerichtet, so dass bei Aufruf der jeweiligen Redirect-URL auf die Haupt-URL umgeleitet wird.

4.1.3 Erstellung einer neuen Website

4.1.3.1 Erstellung eines Website-Konzeptes

Im Rahmen der Website-Konzeptionsphase stimmen wir mit dem Kunden seine Anforderungen bzw. Wünsche an das Design, den Inhalt und die Funktionen seiner Website ab. Bei dem Website-Angebot „Landingpage“ findet diese Konzeption im Rahmen der Abstimmung des Auftrags statt. Bei dem Website-Angebot „Firmenwebsite“ wird das Grobkonzept bei Auftragsabstimmung vereinbart. Nach Auftrag wird das Detailkonzept telefonisch im Rahmen einer Detailabstimmung abgestimmt.

4.1.3.2 Website-Design

Getreu unserem Motto „erprobte Standardmodule individuell anpassen“, erstellen wir nicht für jeden Kunden ein für ihn einzigartiges Design, sondern greifen bei der Website-Gestaltung auf bewährte Design-Vorlagen zurück. Wir individualisieren bzw. personalisieren diese Vorlagen durch Anpassung des Farbschemas, der Schriftarten, der Inhalte, der Bilder, des Logos bzw. der Anordnung der einzelnen Elemente. Trotz dieser Individualisierung kommt es vor, dass sich Websites, die wir für unsere Kunden erstellen, ähneln.

4.1.3.3 Website-Inhalte

Mit Website-Inhalten meinen wir alle Arten von Inhalten, die ein Angebot und den Anbieter auf der von uns erstellten Website beschreiben. Dabei handelt es sich sowohl um textlich beschreibende Inhalte (z.B. Überschriften, Unternehmensdarstellungen, Angebotsbeschreibungen, Preislisten etc.) als auch um grafisch darstellende Inhalte (z.B. Fotos, Logos, Skizzen etc.). Ergänzend zu Texten und Bildern können wir auf einer Website auch Dokumente und Videos einbinden.

4.1.3.3.1 Kunde liefert Inhalte via Email

Wenn der Kunde wünscht, dass wir im Rahmen der Erstellung seiner Website von ihm gelieferte Inhalte mit einbinden, sind diese Inhalte innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung via E-Mail an den zuständigen Online Marketing Manager zu übersenden.

Durch verspätete Anlieferung von Inhalten kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Website kommen. Wenn vereinbart wurde, dass Inhalte vom Kunden bereitgestellt werden, dieser aber keine Inhalte liefert, werden wir den Website-Entwurf auf Basis von sog. „Dummy-Inhalten“ erstellen und den Abnahmeprozess einleiten.

Die Inhalte sind via E-Mail in digitaler Form zu übersenden.

Texte können im E-Mail-Body selbst oder in folgenden Dokument-Typen überliefert werden: Word (.doc), Richt-Text-Format (.rtf) oder Text (.txt). Überschriften, Textabsätze, Listen sowie Texthervorhebungen sind klar als solche zu kennzeichnen.

Bilder sind als jeweils einzelne Dateien und nicht eingebettet in Dokumente in einem der folgenden Formate zu liefern: JPEG (.jpg ), GIF (.gif), Bitmap (.bmp), PNG (.png), Photoshop (.psd) oder PDF (.pdf. Da wir für das Hosting und die Einbindung von Video-Material auf die Dienste von Youtube.com zurückgreifen, sind die Videos in einem Youtube-kompatiblen Format zu liefern (z.B. .mov, .mpeg4, .avi oder .wmv).

Für vom Kunden gelieferte Inhalte übernehmen wir keine Haftung; insbesondere obliegt uns keine Prüf- und Kontrollpflicht auf die inhaltliche Richtigkeit der angelieferten Informationen. Außerdem sichert uns der Kunde zu, dass er über die Nutzungsrechte der gelieferten Inhalte verfügt. Wir übernehmen keine Haftung für die Verwahrung der Daten, welche uns der Kunde zur Verfügung stellt.

4.1.3.3.2 Wir nutzen Inhalte der Website des Kunden

Sollte der Kunde bereits öffentlich über das Internet zugängliche Inhalte publiziert haben (z.B. auf einer bestehenden Website von ihm), erlaubt er uns mit Beauftragung den Zugriff, die Anpassung (einschließlich u.a. Bearbeitung wie Zuschneiden) und die Nutzung dieser Inhalte im Rahmen seiner OMERGY Online-Marketing-Kampagnen.

4.1.3.3.3 Wir erstellen Inhalte

Wenn wir die Inhalte für die Website erarbeiten sollen, versuchen wir, uns bestmöglich in unsere Kunden und deren Kunden hineinzuversetzen, so dass wir Angebot und Anbieter möglichst authentisch und überzeugend darstellen.

Bei der Inhaltsrecherche greifen wir frei auf die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu und passen diese so an, wie wir es für am sinnvollsten halten.

Wenn wir uns bzgl. inhaltlicher Details nicht sicher sind bzw. wir noch auf Inhalte vom Kunden warten, binden wir zunächst sog. „Dummy-Inhalte“ ein, um anschließend die Details im Rahmen der Entwurfsabstimmung mit dem Kunden zu klären.

Bei der Erstellung von Inhalten versuchen wir bestmöglich, die „wahren Begebenheiten“ des Kunden bzw. Kundenangebots zu berücksichtigen und Fehler in der Beschreibung desselbigen bzw. Fehler in der Rechtschreibung zu vermeiden. Letztendlich obliegt es jedoch dem Kunden, die von uns erstellten Inhalte gründlich zu prüfen und mit uns zu korrigieren.

Da wir für die Beschreibung von bestimmten Leistungen auf von uns erstellte Textvorlagen zurückgreifen, kann es vorkommen, dass die von uns erstellten Texte sehr ähnlich zu den beschreibenden Texten auf den Websites anderer OMERGY-Kunden sind.

Da wir bei der Bereitstellung von grafischen Inhalten wie Bildern oder Symbolen auf unsere Bilddatenbank zurückgreifen, kann es sein, dass sich das Bildmaterial, welches wir bereitstellen, auch auf anderen Websites unserer Kunden wiederfindet.

4.1.3.4 Erstellung Website-Entwurf

Im Rahmen der Erstellung des Website-Entwurfs gestalten wir anhand des Grob- und ggf. Detailkonzeptes und der Inhalte, die uns zur Verfügung stehen, nach bestem Wissen und Gewissen die vollständige Website.

4.1.3.5 Abstimmung Website-Entwurf, Abstimmungsrunden

Nach der Fertigstellung des Website-Entwurfs schicken wir dem Kunden den Link zu der erstellten Website bzw. teilen diesen via Telefon mit. Der Kunde hat nun die Option, uns sein Feedback zum Entwurf mitzuteilen bzw. uns die Freigabe zu erteilen.

Die Vorgehensweise bzgl. „Abstimmung Entwurf in Abstimmungsrunden“ entspricht der von „3.2.3 Abstimmung Entwurf, Abstimmungsrunden“. Standardmäßig sind in unseren Website-Angeboten zwei Abstimmungsrunden enthalten.

4.1.4 Freigabe Website – Start Betrieb

4.1.4.1 Explizite Freigabe

Indem der Kunde den Entwurf der Website abnimmt, tritt die sog. „explizite Freigabe“ ein. Wir stellen dem Kunden daraufhin die Erstellungsgebühren für die Website in Rechnung. Außerdem starten wir den fortlaufenden Betrieb und stellen die damit verbundenen Betriebsgebühren in Rechnung. Wenn der Website-Entwurf bisher passwortgeschützt war, entfernen wir diesen Passwortschutz. Wenn die Website noch nicht unter der finalen Domain aufrufbar ist, leiten wir im Rahmen des Domain-Managements Maßnahmen zur Verlinkung der Website mit der finalen Domain ein.

4.1.4.2 Implizite Freigabe

Sollte uns der Kunde innerhalb der Frist, innerhalb welcher wir ihn um Feedback zum Website-Entwurf bzw. um Freigabe bitten, kein Feedback schicken bzw. uns nicht die explizite Freigabe erteilen, tritt die sog. „implizite“ (rechtlich auch „fingierte“) Freigabe ein.

Wir stellen dem Kunden daraufhin die Erstellungsgebühren für die Website in Rechnung. Außerdem starten wir den fortlaufenden Betrieb und stellen damit verbundene Betriebsgebühren in Rechnung.

Einen eventuellen Passwortschutz lassen wir bestehen, so dass die Website weiterhin nicht öffentlich zugänglich ist.

Sobald der Kunde die Zeit gefunden hat, sich mit dem Entwurf zu beschäftigen und uns diesbezüglich Feedback zu schicken, setzen wir dieses im Rahmen der im Angebot vereinbarten Abstimmungsrunden um.

Sollten wir bis 60 Kalendertage nach impliziter Abnahme noch keine Freigabe der Landingpage sowie ein explizites Startdatum erhalten haben, behalten wir uns vor, den mit der Google-Ads-Kampagne belegten Vermarktungsplatz neu zu belegen und den Auftrag zu stornieren.

4.1.5 Website-Anpassungen nach Freigabe

Wenn Kunden nach der ausdrücklichen Freigabe Änderungen an ihrer Website wünschen, können sie diese Änderungen jederzeit via E-Mail oder nach Vereinbarung telefonisch ihrem Online Marketing Manager mitteilen.

Statt jede Anpassung einzeln nach Aufwand abzurechnen, rechnen wir die Aufwände von Website-Anpassungen über eine monatliche Betriebs- bzw. Betreuungspauschale ab. Die Anzahl der Anpassungen, die mit der monatlichen Betriebs- bzw. Betreuungspauschale abgedeckt sind, ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.

Folgende Website-Anpassungen zählen als eine Anpassung:

  • Änderung der Stammdaten (Adresse, Telefon, E-Mail etc.).

  • Textänderungen auf bis zu drei Unterseiten.

  • Hinzufügen, Löschen, Austauschen von bis zu drei Bildern.

  • Hochladen eines Videos bei Youtube und Integration auf der Unterseite.

  • Anpassung der Navigationsstruktur der Website einschließlich Deaktivierung von Unterseiten.

Folgende Anpassungen können ausdrücklich nicht im Rahmen der pauschalen Betriebs- bzw. Betreuungsgebühr geleistet werden:

  • Hinzufügen einer zusätzlichen Unterseite einschließlich Integration von Kunden-Inhalten.

  • Vollständige Überarbeitung des Designs einer Website.

  • Erstellung zusätzlicher Websites mit eigener URL.

  • Entwicklung von Sonderfunktionen wie z.B. Shop, Newsletter, Buchungsprozesse, Individual-Formulare und dergleichen.

Sollte die Anzahl der vom Kunden gewünschten Anpassungen die im Betriebs- bzw. Betreuungs-Paket vereinbarten maximalen Anpassungen überschreiten bzw. sollte der geschätzte Aufwand für die Anpassungen, die mit der monatlichen Pauschale abgedeckte Leistung überschreiten, informieren wir den Kunden über eventuelle Mehrkosten, bevor wir die Anpassung durchführen.

4.1.6 Übertragung Websites auf Dritte und Sicherung von Inhalten

Entsprechend dem OMERGY-Konzept (siehe AGB 6.1 Unser Konzept) stellen wir unseren Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit die Gewerke für die jeweilige Kampagne zur Verfügung. Dies gilt auch für die Websites, die wir im Auftrag unserer Kunden erstellen und betreiben.

Sollte sich ein Kunde dafür entscheiden, seine Website nicht mehr von uns betreiben zu lassen, unterstützen wir ihn bestmöglich, die von ihm bereitgestellten Inhalte zu sichern, bevor wir den Betrieb der Website einstellen, sprich sie offline nehmen.

Die Übertragung von “ganzen Websites” auf Dritte ist technisch nicht möglich. Auch behalten wir uns das Recht am geistigen Eigentum in Bezug auf Gestaltung, Design und Inhalten der von uns zur Verfügung gestellten Website-Vorlagen vor, sodass eine Kopie der Website zum Zwecke des Betriebs bei einem anderen Anbieter nicht erlaubt ist (siehe AGB 6.2: Geistiges Eigentum).

4.1.7 Vertragslaufzeit

Die initiale Laufzeit des Website-Service beträgt 24 Monate ab Vertragsschluss. Anschließend verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht einer der Vertragspartner bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende schriftlich (E-Mail ist ausreichend) kündigt.

4.2 Marketing Services

4.2.1 Google-Ads-Marketing (Suchmaschinenmarketing / SEM)

Als Google-zertifizierter Ads-Partner erstellen und betreuen wir speziell auf unsere Kunden zugeschnittene Google-Ads-Marketing-Kampagnen.

4.2.1.1 Erstellung Google-Ads-Konzept

Ist die Erstellung eines Google-Ads-Konzepts Teil des Angebots, analysieren wir im Rahmen der Bedarfsermittlung das zu vermarktende Angebot und die anzusprechende Zielgruppe des Kunden. Auf Basis dessen definieren wir anhand von Suchwörtern, Negativ-Suchwörtern und allgemeinen Kampagnen-Einstellungen den thematischen und regionalen Fokus der Werbekampagne und ggfs. die zeitliche Einschränkung der Anzeigenauslieferung. Zusätzlich werden zu der Kampagne passende Textanzeigen gestaltet.

Das Ads-Konzept wird dem Kunden in digitaler Form als Entwurf übersandt. In der Leistung enthalten sind bis zu zwei Abstimmungsrunden.

4.2.1.2 Erstellung Google-Ads-Konto

Für jede OMERGY-Kampagne mit Google-Ads-Anteil richten wir ein neues Google-Ads-Konto im OMERGY-Ads-Multi-Client-Center (MCC) ein. In diesem Ads-Konto werden die Ads-Kampagnen, -Anzeigengruppen, -Suchwörter, -Negativ-Suchwörter und -Anzeigentexte erstellt und konfiguriert. Bei der Umsetzung greifen wir auf unser bestehendes Wissen und unsere Erfahrung zurück.

4.2.1.3 Definition „Werbebudget“, „Klickbudget“ und „SEM-Management-Gebühr“

Im Rahmen der Abstimmung seiner Google-Ads-Kampagne gibt der Kunde ein bestimmtes Werbebudget für einen bestimmten Zeitraum frei.

In dem Werbebudget enthalten sind sowohl die Kosten für den Kauf von Google-Ads-Klicks („Klickbudget“) als auch die Kosten zur fortlaufenden proaktiven Betreuung und Optimierung der Ads-Kampagne („SEM-Management-Gebühr“).

Der Verteilungsschlüssel von „was nutzen wir für den Kauf von Google-Klicks“ (d.h. Google-Klickbudget) vs. „was berechnen wir für die fortlaufende Verwaltung der Ads-Kampagne“ (d.h. „SEM-Management-Gebühr“) richtet sich zum einen nach der Art der Marketing-Kampagne und zum anderen nach der Höhe des Werbebudgets.

Bei Marketing-Kampagnen, die von der Art an sich betreuungsintensiver sind, berechnen wir anteilig eine höhere SEM-Management-Gebühr als bei Kampagnen, die weniger betreuungsintensiv sind. So ist die Betreuung der Ads-Kampagnen im Rahmen einer Kontakt- oder Klickkampagne aufwändiger als eine Sichtbarkeitskampagne, welche wiederum aufwändiger ist als eine Bannerkampagne.

Die Höhe des Werbebudgets, welches ein Kunde maximal pro Budgetperiode (s.u.) investieren möchte, beeinflusst die Verteilung zwischen Klickbudget und SEM-Management-Gebühr dergestalt, dass mit steigendem Werbebudget der Anteil, welcher für den Kauf von Google-Klicks genutzt wird, ebenfalls ansteigt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass unsere SEM-Management-Gebühr mit steigendem Werbebudget zwar netto leicht ansteigt, prozentual aber abnimmt. Die genau anteilige Aufschlüsselung von „Klickbudget“ zu “ SEM-Management-Gebühr“ ist nach Kampagnentyp und der Höhe des Werbebudgets aus den folgenden Tabellen ersichtlich:

Kontaktkampagne / Klickkampagne (monatl. Werbebudget >> SEA-Management-Gebühr)

  • < 300 Euro >> auf Anfrage

  • 300 – 349 Euro >> 37,0 %

  • 350 – 399 Euro >> 34,5 %

  • 400 – 499 Euro >> 32,0 %

  • 500 – 599 Euro >> 29,5 %

  • 600 – 799 Euro >> 27,0 %

  • 800 – 999 Euro >> 22,0 %

  • 1.000+ Euro >> 20,0 %

Sichtbarkeitskampagne 

  • unabhängig vom monatl. Werbebudget >> 30,0 %

Bannerkampagne 

  • unabhängig vom monatl. Werbebudget >> 22,0 %

4.2.1.4 Start Anzeigenschaltung

Der Kunde vereinbart mit seinem Online Marketing Manager, an welchem Tag die Anzeigenschaltung beginnen soll. An diesem Tag macht der Online Marketing Manager Folgendes:

  1. Er bucht das sich aus dem vereinbarten Werbebudget ergebende Google-Klickbudget bei Google Ads ein.

  2. Er definiert den sog. Budget-Leistungszeitraum, d.h. den Zeitraum, über welchen das Klickbudget ausgegeben werden darf; wenn nicht anders vereinbart, beträgt dieser Zeitraum einen Monat.

  3. Er stellt dem Kunden das Werbebudget in Rechnung.

  4. Er aktiviert die Ads-Kampagnen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Anzeigen des Kunden bei Google-Ads-Auktionen mit den passenden Suchwörtern berücksichtigt (und ggf. beim Google-Suchergebnis dargestellt).

4.2.1.5 Auslieferung der Anzeigen

4.2.1.5.1 Das Google-Ads-Auktionsmodell

Anders als z.B. bei der Buchung einer Print-Anzeige in den „Gelben Seiten“ oder in der Zeitung, kauft man bei Google Ads nicht eine bestimmte Anzeigenposition für einen bestimmten Zeitraum. Vielmehr definiert man durch die Suchwörter, Negativ-Suchwörter und sonstigen Kampagnen-Einstellungen, bei welchen Suchergebnissen man werben möchte, und bietet dann im Rahmen des Google-Auktionsmodells auf Klicks bei diesen Suchergebnissen. Wenn nun ein Suchender die Google-Suchmaschine nutzt, läuft simultan im Hintergrund eine Google-Ads-Auktion. Der Ausgang dieser Auktion bestimmt, welche Ads-Anzeigen an welcher Position beim Google-Suchergebnis dargestellt werden. Generell lässt sich sagen, dass die Anzeigen mit (a) dem höchsten Klick-Gebot, (b) der besten Klickrate („Click-through-Rate“ oder CTR) und (c) dem besten sog. Quality Score am weitesten oben dargestellt werden. Wer sich näher über das Google Ads-Auktionsmodell informieren möchte, sollte sich dieses Video von Google Chief Economist Hal Varian anschauen: Zum Video

4.2.1.5.2 Warum wird meine Anzeige nicht dargestellt?

Eine der Fragen, die uns Kunden in Bezug auf ihre Google-Ads-Kampagne stellen, lautet: „Warum wird meine Anzeige nicht dargestellt?“ (auch: „Ich finde mich nicht“). Hier mögliche Gründe:

  1. Wir bieten nicht auf das eingegebene Suchwort Entsprechend der von uns für die Ads-Kampagne des Kunden definierten Suchwörter kann es sein, dass der Suchbegriff, der bei der Google-Suche eingegeben wurde, nicht dazu führt, dass die Anzeige ausgeliefert wird.

  2. Der Suchende befindet sich nicht in der definierten Zielregion. Um die Relevanz zwischen Suchenden (Nachfrage) und dem Angebot des Kunden zu maximieren, schränken wir teilweise die sog. Zielregion einer Ads-Kampagne ein. Dies führt dazu, dass Google die Anzeige möglichst nur Suchenden darstellt, die sich physisch in dieser Region befinden.

  3. Die Suche wurde außerhalb des definierten Anzeigen-Zeitraums durchgeführt. Bei Anbietern, die Ihre Leistung nur in einem bestimmten Zeitraum anbieten bzw. deren Öffnungszeiten auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind, schränken wir teilweise den Zeitraum ein, in welchem wir an den Google-Ads-Auktionen teilnehmen möchten, z.B. nur montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

  4. Das Tagesbudget ist aufgebraucht. Im Rahmen des Budget-Managements (s.u.) schränken wir das maximale Tagesbudget ein. Wenn das Tagesbudget einer bestimmten Google-Ads-Kampagne schon aufgebraucht ist, werden die Anzeigen dieser Kampagnen an diesem Tag nicht weiter dargestellt. Wenn sonst nichts dagegen spricht, dass die Anzeigen dargestellt werden, sollten sie am nächsten Tag wieder dargestellt werden.

  5. Das für die Budgetperiode festgelegte Klickbudget ist aufgebraucht. Wenn das für einen bestimmten Budgetzeitraum festgelegte Ads-Klickbudget aufgebraucht ist, werden die Anzeigen nicht mehr beim Google-Suchergebnis dargestellt. Wenn sonst nichts dagegen spricht, dass die Anzeigen dargestellt werden, sollten sie wieder dargestellt werden, sobald neues Werbebudget gebucht wird.

  6. Die Gebotshöhe ist nicht ausreichend. Wenn die Gebotshöhe, welche wir bereit sind, maximal pro Klick auszugeben, im Verhältnis zu den Wettbewerbern, die ebenso auf die entsprechenden Suchwörter bieten, nicht wettbewerbsfähig ist, kann es sein, dass die Anzeigen gar nicht bzw. an sehr schlechten Positionen dargestellt werden. Im Rahmen des „fortlaufenden SEM-Managemements“ (s.u.) werden wir mit Hilfe unseres sog. „Positionsalarms“ hierüber informiert, so dass wir das Gebot entsprechend anpassen können.

  7. Sonstige Gründe. Auch wenn keiner der oben genannten Gründe erklärt, warum Anzeigen nicht dargestellt werden, kann es sein, dass Anzeigen nicht dargestellt werden. Da Google sein Auktionsmodell ständig optimiert, gehen wir davon aus, dass „Google hier anscheinend gerade was ausprobiert“.

4.2.1.6 Cost-per-Click (CPC) und Verbrauch Ads-Klickbudget

Jedes Mal, wenn eine Google-Ads-Anzeige einer bestimmten Google-Ads-Kampagne beim (d.h. über oder neben dem) Google-Suchergebnis dargestellt und angeklickt wird, berechnet Google den über die Ads-Auktion ermittelten Klickpreis, d.h. den sog. Cost-per-Click (CPC). Die Summe der Kosten für die einzelnen Klicks in einer bestimmten Budgetperiode bestimmen die Google-Ads-Klickkosten für die jeweilige Periode.

4.2.1.7 Budget-Management

4.2.1.7.1 Einschränkung Tagesbudget

Google Ads bietet uns die Möglichkeit, die Kosten pro Auslieferungstag zu begrenzen, indem wir ein sog. Tagesbudget definieren. Um Suchanfrage-Schwankungen auszugleichen, setzen wir das maximale Tagesbudget standardmäßig auf 40 % über dem rechnerischen Soll-Tagesbudget, welches sich aus dem Klickbudget geteilt durch die Anzahl der Auslieferungstage pro Budgetperiode ergibt. Der Online Marketing Manager ist berechtigt, diesen Wert im eigenen Ermessen anzupassen. Auf Kundenwunsch kann dieser Wert ebenfalls angepasst werden.

4.2.1.7.2 Neubuchung Werbebudget

Um sicherzustellen, dass die Anzeigen des Kunden fortlaufend beim Google-Suchergebnis dargestellt werden, prüft OMERGY zum Ende (d.h. 4 Tage vor Ablauf) einer aktiven Budgetperiode, wie viel Restbudget noch vorhanden ist (Restbudget-Prüfung). Wenn zu diesem Zeitpunkt das Budget schon fast aufgebraucht wurde, wird ein neues Werbebudget gebucht und dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.2.1.7.3 Verlängerung Budgetperiode aufgrund mangelnden Suchvolumens

Sollte zum Zeitpunkt der Restbudget-Prüfung noch so viel Restbudget vorhanden sein, dass damit die Anzeigenschaltung für die kommenden 7 Tage gewährleistet werden kann, wird der Endzeitpunkt der aktiven Budgetperiode um wenige Tage in die Zukunft verlegt (d.h. der Leistungszeitraum der aktiven Budgetperiode wird verlängert). Diese Verlängerung wird so lange wiederholt, bis das Budget so weit aufgebraucht wurde, dass eine Neubuchung sinnvoll ist.

4.2.1.7.4 Budget Buchungspuffer

Der Kunde hat die Option, einen sog. „Budget-Buchungspuffer“ zu aktivieren. Bei Aktivierung dieses Budget-Puffers wählt er den sog. Puffer-Zeitraum, gemessen in Tagen. Sollte bei einer Kampagne, bei welcher dieser Budget-Buchungspuffer aktiviert wurde, das Werbebudget vor Ablauf der regulären Budgetperiode aufgebraucht werden, und sollte sich der Zeitpunkt des Budget-Aufbrauchens innerhalb des Puffer-Zeitraums (definiert durch den Endzeitpunkt der aktiven Budgetperiode minus Anzahl der Puffer-Zeitraumstage) befinden, verkürzt OMERGY von sich aus ohne nochmalige vorherige Rücksprache mit dem Kunden den Leistungszeitraum der aktiven Budgetperiode auf den aktuellen Tag und, beginnend mit dem folgenden Tag, bucht die Folge-Budgetperiode vorzeitig und stellt dem Kunden das Werbebudget in Rechnung.

4.2.1.8 Fortlaufendes proaktives SEM-Management

Wir überprüfen die Kampagnen regelmäßig im Hinblick auf Anzeigenposition, Suchanfragen, Klickkosten, Klick-Raten, Budget-Nutzung und ggfs. Wandlungsraten (z.B. Klick-zu-Kontakt-Rate bei Kontaktkampagnen). Sofern sich Maßnahmen zur Verbesserung der Kampagnenleistung anbieten, führen wir diese eigenständig ohne Rücksprache durch. Sollten wir Optimierungspotenzial in Form von Anpassung der thematischen Ausrichtung bzw. des Werbebudgets entdecken, stimmen wir uns vorher mit dem Kunden ab.

4.2.1.9 Anpassungen von Google-Ads-Kampagnen

Im Rahmen des fortlaufenden Betriebs kann der Kunde uns jederzeit um Anpassung seiner Google-Ads-Kampagnen bitten. Folgende Maßnahmen werden im Rahmen des fortlaufenden Betriebs vorgenommen:

Abstimmen, Ändern, Pausieren (ggfs. nicht bei allen Kampagnen-Typen), Hinzufügen von Suchwörtern, Negativ-Suchwörtern und Anzeigentexten im Rahmen der beauftragten thematischen und regionalen Ausrichtung der Kampagne.

Abstimmung und Änderung von Kampagneneinstellungen bezüglich zeitlicher Auslieferung der Anzeigen und regionalem Fokus der Kampagne.

Nicht enthalten im fortlaufenden Betrieb sind die Abstimmung und Erstellung von neuen Kampagnen oder Anzeigengruppen zur Bewerbung von neuen Themen bzw. anderen Regionen als bei Auftragserteilung vorgesehen. Die oben aufgelisteten Anpassungen an Google-Ads-Kampagnen werden von uns durchgeführt. Der Kunde kann insoweit selbst keine Änderungen vornehmen.

4.2.1.10 Pausieren und Reaktivieren von Google-Ads-Kampagnen

Der Kunde kann uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch beauftragen, die Auslieferung der Ads-Anzeigen zu pausieren. In dem Pausierungs-/Reaktivierungsauftrag definiert der Kunde den genauen Pausierungs- bzw. Reaktivierungszeitpunkt. Der Pausierungs-/Reaktivierungsauftrag sollte spätestens 24 Stunden vor Beginn der Pausierung aufgegeben werden, andernfalls ist eine rechtzeitige Pausierung nicht gewährleistet. Gesetzliche Feiertage sowie Sonntage und Sonnabende können die Pausierung entsprechend verzögern. Pausierungs-/Reaktivierungsaufträge werden von uns per E-Mail bestätigt.

Während der Pausierung sind die Ads-Kampagnen inaktiv, sodass keine Ads-Klicks ersteigert werden und das Werbebudget nicht weiter aufgebraucht wird. Der Zeitraum der Budgetperiode verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Pausierung. Die Pausierung hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Betriebsgebühr.

Sollte die Pausierung länger als 60 aufeinanderfolgende Kalendertage dauern, bzw. sollte der summierte Pausierungszeitraum innerhalb der letzten 90 Kalendertage mehr als 60 Kalendertage betragen, behalten wir uns vor, den mit der Google-Ads-Kampagne belegten Vermarktungsplatz, neu zu belegen, sodass eine Reaktivierung der Google-Ads-Kampagne ggf. nicht zum gewünschten Zeitpunkt möglich ist.

Eine Pausierung einer Kampagne vom Typ Sichtbarkeitskampagne ist nicht möglich.

4.2.1.11 Auszahlung und Übertragung des Restbudgets

Wenn der Kunde seine Google-Ads-Kampagne nicht weiterführen möchte und dass bei Google Ads eingebuchte Klickbudget noch nicht aufgebraucht ist, kann der Kunde das restliche Klickbudget entweder kostenlos auf eine andere für ihn von uns verwaltete Ads-Kampagne übertragen oder sich kostenlos auf ein Konto seiner Wahl auszahlen lassen.

Sollte der Kunde die Auszahlung eines bereits eingebuchten Werbebudgets wünschen, dessen Budgetperiode noch nicht angelaufen ist, zahlen wir neben dem Klickbudget auch die im Werbebudget enthaltene SEM-Management-Gebühr mit aus.

4.2.1.12 Übertragung von Ads-Konten/-Kampagnen auf Dritte

Die Übertragung der von uns verwalteten Ads-Konten oder Teilen davon auf Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

4.3 Tracking & Reporting

4.3.1 Tracking-Leistungen

Wir messen und speichern fortlaufend relevante Werte der aktiven Online-Marketing-Kampagnen.

4.3.1.1 Google-Ads-Leistungsdaten

Wir importieren automatisch 1x täglich früh morgens die aktuellen Leistungsdaten direkt von Google Ads in unser System.

4.3.1.2 Telefon-Tracking

Mit unserem Telefon-Tracking-System ist es möglich, zu messen, welcher Rücklauf in Form von Telefonanrufen aufgrund einer durch uns betreuten Online-Marketing-Kampagne entsteht. In diesem Zusammenhang bieten wir als Service die Tracking-Telefonnummer zusammen mit dem OMERGY-Kontakt-Bericht an.

Die Tracking-Telefonnummer ist eine einmalig vergebene Telefonnummer, welche so konfiguriert ist, dass Anrufe über diese Nummer über unseren Telefon-Server geroutet werden, bevor sie bei der sog. Tracking-Zielnummer angelangen.

Der Kunde kann wahlweise eine Tracking-Telefonnummer mit einer lokalen Vorwahl oder eine solche mit „0800“ -Vorwahl beauftragen. Bei Beauftragung einer lokalen Vorwahl muss gegenüber der Bundesnetzagentur versichert werden, dass der Kunde über eine postalische ladungsfähige Adresse (z.B. Büro, Briefkasten) im Adressbezirk der gewünschten lokalen Nummer verfügt. Der Kunde sichert uns gegenüber insoweit zu, dass er eine ordnungsgemäße ladungsfähige physikalische Präsenz in dem Adressbezirk vorhält. Unwahre Aussagen können zur Deaktivierung der Rufnummer führen.

Bei der Beauftragung einer 0800-Nummer entstehen zusätzliche Kosten, deren Höhe dem Kunden unverzüglich mitgeteilt wird.

Standardmäßig sind die Kosten für die Einrichtung des Telefon-Trackings in der Einrichtungsgebühr für die „Tracking & Reporting“-Leistungen enthalten. Die Kosten für den fortlaufenden Betrieb des Trackings und der Weiterleitung aller Tracking-Anrufe sind mit der fortlaufenden Betriebsgebühr abgegolten.

Im Rahmen der Bereitstellung der Telefon-Tracking-Auswertung, beauftragt uns der Kunde mit der Speicherung und Übermittlung der Verbindungsdaten.

Mit Beendigung der Laufzeit erlischt der Anspruch auf Nutzung der Tracking-Telefonnummer. Eine Übertragung auf den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde erteilt OMERGY als Zuteilungsnehmer das Recht, die Tracking-Telefonnummer zu portieren.

4.3.1.3 E-Mail-Tracking

Mit dem Tracking-Angebot E-Mail-Tracking können schriftliche Anfragen, welche über von OMERGY erstellen Firmenwebsites oder Landingpages genutzten Kontaktformulare verschickt werden, im OMERGY-System gespeichert werden.

4.3.1.4 Zugang Kundencenter

Der Kunde erhält zu Beginn der Anzeigenschaltung bzw. der Zusammenarbeit mit uns eine E-Mail mit den Zugangsdaten (Login, Passwort) zu seinem persönlichen Kundencenter, welches er mittels Internetbrowser unter der URL http://kundencenter.OMERGY.de erreichen kann. Im Kundencenter kann der Kunde eine Übersicht über alle seine Kampagnen einsehen, einschließlich Informationen zu Status und Art der Kampagne sowie die Zusammenfassung der Leistungswerte.

Ferner können im Kundencenter alle Rechnungen eingesehen und nochmals als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die dem Kunden übermittelten Zugangsdaten hat dieser vertraulich und sicher aufzubewahren; bei Verlust hat der Kunde OMERGY unverzüglich zu informieren.

4.3.1.5 Kontaktbericht

Bei Kampagnen mit Kontakt-Tracking werden die getrackten und in unserem System gespeicherten Daten in Form eines sog. Kontakt-Tracking-Berichts präsentiert.

4.3.1.6 Google-Suchbericht

Bei Kampagnen mit Google-Ads-Komponenten werden dem Kunden relevante Ads-Leistungswerte in Form des sog. Google-Suchberichts präsentiert, einschließlich der bei Ads eingebuchten Suchwörter, die zur Darstellung von Ads-Anzeigen geführt haben, der Anzeigen-Impressionen, der Anzeigen-Klicks, der Kosten pro Klick, der Kosten gesamt und eines etwaigen Rest-Klickbudgets.

4.3.2 Übertragung von Tracking-Leistungen auf Dritte

Die Übertragung von Tracking-Leistungen an Dritte ist nicht möglich.

4.4 Google Unternehmensprofil (GUP)

4.4.1 Leistungen

Wir überprüfen im Rahmen des Google Unternehmensprofil Managements, ob die Daten des Kunden in allen Google Services korrekt eingetragen sind und auf allen Bildschirmen korrekt dargestellt werden. Wir tragen die Unternehmensdaten korrekt ein und sorgen dafür, dass etwaige Änderungen vorgenommen werden.

4.4.1.1 Optimierung Google Unternehmensprofil

Wir richten das Unternehmensprofil des Kunden vollumfänglich ein, verifizieren ggf. den/die Standort/-e, resp. überprüfen das bestehende Profil, passen es an und ergänzen fehlende Daten. Wir nehmen die Kategorisierung und Verschlagwortung vor.

4.4.1.2 Laufzeiten Google Unternehmensprofil

Jeweils zum Ende einer Betriebsperiode, welche generell den Zeitraum von 12 Monaten umfasst, verlängert sich die Laufzeit der Betreuung des Google Unternehmensprofils (und damit des Vertrages) automatisch um eine weitere Betriebsperiode mit 12 Monaten Laufzeit.

4.4.1.3 Kündigung Google Unternehmensprofil

Die Betreuung des Unternehmensprofils kann von beiden Vertragsparteien jederzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) bis 4 Wochen vor dem Laufzeitende gekündigt werden.

4.5 Fortlaufende Betreuung

Im Rahmen der persönlichen Betreuung kann der Kunde jederzeit folgende Leistungen ohne zusätzliche Kosten von uns einfordern:

  • Antworten auf Fragen zu Angeboten, Konditionen, Erstellungsablauf etc.

  • Antworten auf Fragen zu Berichten bzw. erneutes Versenden der Zugangsdaten zum Kundencenter.

  • Antworten auf Fragen und Anregungen zu möglichen Optimierungsmaßnahmen.

  • Antworten auf Fragen bzw. erneutes Versenden von Rechnungen.

Wir sind bestrebt, alle Fragen zum Online Marketing immer kompetent und möglichst zeitnah zu beantworten und auf alle Kundenwünsche bestmöglich einzugehen.

5. Preise, Zahlung, Rechnung

5.1 Preise

Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Preisangaben in unseren Werbematerialien, insbesondere auf unserer Website www.OMERGY.de, sind freibleibend.

5.2 Rechnungsstellung

Unsere Rechnungen werden als PDF-Anhang dem Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt; zum Lesen des Anhangs ist ein PDF-Reader erforderlich, welcher kostenlos von der Homepage der Firma Adobe heruntergeladen werden kann. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Einrichtungsgebühren unmittelbar nach Abnahme des Gewerks, bei Betriebsgebühren und Werbebudgets unmittelbar vor Start der jeweiligen neuen Betriebs- bzw. Werbebudgetperiode. Bei einer Firmenwebsite werden 50% der Erstellungsgebühren nach der ersten Abstimmung (Detailgespräch) fällig, der Rest wird unmittelbar nach Abnahme des Gewerks in Rechnung gestellt.

5.3 Fälligkeit

Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig; alle Zahlungen sind bargeldlos auf unser angegebenes Konto zu erbringen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf unserem Konto maßgeblich. Wurde uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt, buchen wir den Rechnungsbetrag alsbald nach Übersendung der Rechnung von dem vom Kunden benannten Konto ab. Sollte es zu Rücklastschriften kommen, z.B. auf Grund fehlender Deckung des Kontos, behalten wir uns vor, die durch die Rücklastschrift entstandenen tatsächlichen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, zuzüglich einer angemessenen Kostenpauschale von 10,00 Euro.

5.4 Zahlungsverzug des Kunden

Wir sind berechtigt, dem säumigen Kunden jeweils eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Zahlt der Kunde trotz Mahnung nicht, übergeben wir den Vorgang zum Forderungseinzug an unseren Inkassodienstleister oder Rechtsbeistand.

Kommt der Kunde der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, unsere Leistungen für den Kunden bis zur Begleichung aller ausstehenden Zahlungsansprüche einzustellen. Auf die Entstehung ggfs. weiterer Betriebsgebühren und Werbebudgets hat dies keinen Einfluss.

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und zahlt trotz Mahnung nicht, sind wir zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Übrigen bleiben weitere Ansprüche, insbesondere wegen Verzugs, Schadenersatzes sowie der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde hiervon unberührt.

5.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenforderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Unser Konzept

Wir stellen dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit der jeweiligen Kampagne die Nutzung der jeweiligen Gewerke einer Kampagne zur Verfügung, d.h. je nach gewähltem Kampagnen-Typ mietet der Kunde die entsprechenden Templates, Module und Vorlagen, aus denen die Kampagne zusammengestellt ist. Der Kunde kommt insoweit in den Genuss der Nutzung von in der Praxis bewährten und erprobten Leistungen und kann von unserer Erfahrung profitieren, ohne die kostspielige Neuentwicklung bzw. -erprobung entsprechender Gewerke bezahlen zu müssen. Dabei ist der Kunde aufgrund kurzer Kündigungsfristen nicht lange gebunden und erhält hierdurch die größtmögliche Flexibilität.

6.2 Geistiges Eigentum

Wir besitzen alle Rechte und Rechtsansprüche einschließlich aller zugehörigen dinglichen und geistigen Eigentumsrechte an den von uns erbrachten und geschaffenen Gewerken und Leistungen. Die von uns erstellen Gewerke und erbrachten Leistungen, insbesondere Designleistungen, Texte, Grafiken, Templates, Softwaremodule und dergleichen, gelten als urheberrechtliche Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, und zwar auch dann, wenn sie die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen. Uns stehen insoweit die gesetzlichen Ansprüche des Urhebers an seinem Werk zu. Wir sind ferner berechtigt, an geeigneter Stelle und in angemessener Form auf unsere Urheberschaft hinzuweisen.

6.3 Rechteeinräumung und Nutzungsumfang

Wir räumen dem Kunden an den für ihn erstellten Gewerken ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Gewerke für den jeweiligen Vertragszweck und für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit ein.

Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Gewerke oder Teile davon, gleich in welcher Form – mit Ausnahme der vom Kunden selbst zur Verfügung gestellten oder durch uns vom Kunden übernommenen Inhalte – ist ohne unsere schriftliche Erlaubnis nicht gestattet. Sofern wir für die Erbringung unserer Leistungen Content von Drittanbietern erwerben (z.B. auf das Angebot des Kunden passende Stockfotos), ist eine Übertragung auf den Kunden ausgeschlossen; der Kunde erhält insoweit lediglich einfaches, für die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht. Möchte der Kunde den entsprechenden Content eigenständig über die Vertragslaufzeit mit uns hinaus verwenden, muss er die jeweiligen Rechte von dem Drittanbieter erwerben.

Die Rechteübertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.

7. Rechte, Pflichten, Haftung, Pfändung

7.1 Recht auf Referenznennung

Der Kunde berechtigt uns, zum Zwecke der Referenznennung in unseren Werbematerialien, insbesondere auf unserer Website www.OMERGY.de, ihn und die für ihn erstellte Kampagne in angemessener Weise als Referenz nennen zu dürfen.

7.2 Hinweis- und Kontrollpflichten

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich.

Dem Kunden obliegen insbesondere, je nach Berufszweig, gewisse berufsrechtliche Pflichten, insbesondere Pflichten zur Angabe bestimmter Informationen über den Berufsträger, zur Ausübung seines Berufs etc. Ferner bestehen nach der geltenden Gesetzeslage diverse Informations- und Hinweispflichten, namentlich z.B. Pflichten zur ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung (sog. „Impressum“). Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung dieser Pflichten selbst Sorge zu tragen; Dies gilt insbesondere auch, wenn wir im Rahmen der Entwurfserstellung Inhalte von der Internetpräsenz des Kunden übernehmen. Insbesondere obliegt uns keine Kontroll- und Nachprüfpflicht, ob entsprechende, für den Kunden geltende Pflichten eingehalten werden. Der Kunde hat uns eigenständig mit Beauftragung der Leistungen auf etwaige Pflichten und daraus resultierenden Pflichtangaben im Rahmen unserer Leistungen für ihn hinzuweisen, so dass wir die Einbindung der notwendigen Informationen entsprechend umsetzen können.

Der Kunde hat die von OMERGY erstellten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und ist für deren Gesetzeskonformität selbst verantwortlich, da OMERGY selbst keine rechtliche Prüfung vornehmen kann und auch nicht schuldet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufmachung von Werbungen und deren wettbewerbsrechtliche oder nach sonstigen Vorschriften (z. B. Heilmittelwerbegesetz) bestimmte Zulässigkeit.

7.3 Vorbeugung vor Datenverlust

Für den Verlust und die Wiederherstellung von Inhalten, welche uns der Kunde zur Verfügung stellt oder welche wir von der Website des Kunden entnehmen, insbesondere Texte, Grafiken und Bilder, übernehmen wir keine Haftung. Es obliegt dem Kunden, insoweit selbst Backups der Inhalte durchzuführen. Im Übrigen haften wir jedenfalls nur für die Wiederherstellung bis zum letzten Zeitpunkt, zu dem der Kunde bei ordnungsgemäßer Datensicherung eine Sicherung hätte durchführen müssen.

Sofern wir Daten an den Kunden übermitteln (z.B. Informationen zu Tracking-Daten und anderen von uns erbrachten Leistungen), behalten wir uns vor, diese Daten nach erfolgter Übermittlung zu löschen. Im Kundencenter einsehbare Daten zu den von uns erbrachten Leistungen werden in regelmäßigen Abständen nach Ablauf der jeweiligen Betriebsperiode von uns aktualisiert bzw. gelöscht. Sofern der Kunde die Daten dauerhaft aufbewahren möchte, kann er sich davon entsprechend zeitnah Kopien speichern.

7.4 Rechtegarantie, Haftungsfreistellung

Der Kunde sichert zu, dass sämtliche notwendigen Nutzungsrechte (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und Markenrechte) und Einwilligungen an von ihm bereitgestellten oder vorgehaltenen Inhalten vorliegen bzw. von ihm eigenverantwortlich und rechtzeitig erworben wurden. Der Kunde stellt uns demgemäß von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung etwaiger Rechte frei. Die Freistellung beinhaltet auch etwaige Rechtswahrnehmungskosten, die OMERGY entstehen.

7.5 Interoperabilität, Funktionstüchtigkeit und Verfügbarkeit

Wir sind bemüht, eine bestmögliche Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit unserer Leistungen, insbesondere unserer Programmierleistungen, zu gewährleisten.

Aufgrund der Vielfalt existierender Hard- und Software ist es uns nicht möglich, eine fehlerfreie Interoperabilität mit allen Systemen zu gewährleisten. In der Vielfalt insbesondere der unterschiedlichen Darstellungen in verschiedenen Browsern ist eine hundertprozentige Übereinstimmung und Funktionstüchtigkeit nicht zu gewährleisten und unterliegt auch nur in begrenztem Umfang unserer Einflussnahme. Websites können je nach Browser in einem geringfügigen Maße in der Funktionstüchtigkeit oder Darstellung beeinträchtigt sein. Wir behalten uns insoweit vor, uns jeweils auf die marktführenden Systeme zu beschränken. Bei Fragen zur Interoperabilität unserer Leistungen mit den von Ihnen verwendeten Systemen und Systemumgebungen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.

Unser Angebot ist im Rahmen marktüblicher Serververfügbarkeiten verfügbar. Notwendige Wartungsarbeiten erbringen wir in der Regel zu Nachtzeiten.

7.6 Haftungsbeschränkung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall sowie bei verschuldensunabhängiger Haftung ist der Schaden jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist unsere Haftung mit Ausnahme der Fälle grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen; der Haftungsausschluss gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt. Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.7 Pfändungen

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der erhaltenen Leistungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8. Datenschutz

8.1 Allgemein

Die für die Abwicklung des Auftrags notwendigen Daten werden gespeichert und wie in unserer Leistungsbeschreibung angegeben verwendet. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Korrespondenz mit dem Kunden und der Erfüllung unserer geschuldeten vertraglichen Pflichten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, wenn wir aus zwingenden Gründen (z.B. Herausgabe an Ermittlungsbehörden) verpflichtet sind oder dies zur Abwicklung (z.B. Abrechnungsinkasso) des Vertragsverhältnisses notwendig ist.

Die Daten werden unverzüglich nach Wegfall des notwendigen Speicherungszwecks gelöscht. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Wir bitten den Kunden, Auskunftsverlangen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

8.2 Nutzung der E-Mail-Adresse des Kunden für Informationen zu unseren Produkten und Services

Wir behalten uns vor, dem Kunden per E-Mail regelmäßig Angebote zu ähnlichen Waren bzw. Dienstleistungen aus unserem Sortiment wie den bereits Gekauften zuzusenden. Die Datenverarbeitung erfolgt insoweit allein auf Basis unseres berechtigten Interesses an personalisierter Direktwerbung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Kunden können der Nutzung ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck jederzeit widersprechen. Hierfür fallen für ihn lediglich Übermittlungskosten nach den Basistarifen an. Nach Eingang des Widerspruchs wird die Nutzung der E-Mail-Adresse des Kunden zu Werbezwecken unverzüglich eingestellt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen IPR und des CISG. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen Sitz im Ausland hat oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ebenfalls unser Geschäftssitz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

OMERGY GmbH
Stand: 01.02.2024